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EU Taxonomie: Umsetzung und Zusammenhang mit der CSRD

Blog Artikel zum Thema: EU Taxonomie und CSRD: Zusammenhang und Umsetzung der Verordnungen

Was ist die EU Taxonomie?

Die EU Taxonomie ist ein zentrales Element des European Green Deals. Dieses Instrument gibt eine Klassifizierung für die Identifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten vor. So sollen gezielt Investitionen in umweltfreundliche Innovationen gefördert werden, um den grünen Umbau innerhalb der EU voranzutreiben.

Indem es die Ziele der EU für Klimaneutralität bis 2050 und signifikante Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 unterstützt, dient die EU Taxonomie als Richtlinie für Investoren, die in nachhaltige Projekte investieren möchten.

Eine Wirtschaftsaktivität wird gemäß der EU Taxonomie-Verordnung als nachhaltig und damit taxonomiekonform eingestuft, wenn sie substanziell zu mindestens einem der sechs definierten Umweltziele beiträgt, ohne anderen Zielen signifikanten Schaden zuzufügen (Prinzip des "Do No Significant Harm" - DNSH). Zusätzlich müssen Investitionen und Aktivitäten die grundlegenden sozialen und Menschenrechtsstandards einhalten.

Folgende sechs Umweltziele stehen im Fokus:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung von Verschmutzung
  6. Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

EU Taxonomie Berichterstattung: Rahmen und Schnittstellen zur CSRD

Ab 2025 sind alle großen Unternehmen, die den Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und somit auch der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) unterliegen, verpflichtet, gemäß der EU Taxonomie Bericht zu erstatten.

Diese Verpflichtung betrifft eine breite Masse von Unternehmen in der EU und stellt einen neuen Anspruch an die Transparenz in Nachhaltigkeitsberichten: Die taxonomiekonformen Geschäftsaktivitäten müssen innerhalb des Lageberichts ausgewiesen und nach dessen Beitrag an Umsatz, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben quantifiziert werden. Die Anforderungen der CSRD werden auch im Lagebericht veröffentlicht, allerdings in separaten Sektionen.


In der Datenerhebung und -aufbereitung ist die Schnittmenge zwischen CSRD und EU Taxonomie sehr begrenzt. Innerhalb der CSRD wird lediglich die Offenlegung über taxonomiekonforme Aktivitäten in Verbindung mit fossilem Gas unter Angabe der jeweiligen Umsatzerlöse abgefragt ESRS 2 SBM-1 40 (d)i.

Die EU Taxonomie-Anforderungen beziehen sich auf finanzielle Daten aus dem Jahresabschlussbericht. Eine effektive Einhaltung dieser Richtlinien wird durch die Integration in die Finanzberichterstattung empfohlen. Der größte Aufwand bei der wiederkehrenden Umsetzung der EU Taxonomie liegt in der Sammlung der Leistungskennzahlen und der Überwachung von Änderungen im delegierten Rechtsakt. Die Durchführung sollte daher in enger Zusammenarbeit zwischen der Finanzabteilung und unter Nutzung der IT-Systeme für Finanzberichte erfolgen.

  • Während die EU-Taxonomie sich auf finanzielle Kennzahlen im Jahresabschluss konzentriert, stützt sich die CSRD auf nicht-finanzielle Indikatoren im Lagebericht.

Fünf Schritte zur Anwendung der EU Taxonomie

Die folgenden Schritte geben einen Überblick über den Berichtsprozess, der je nach spezifischer Situation des Unternehmens variieren kann. Es ist wichtig, die aktuellen EU-Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

1. Identifikation taxonomiefähiger Aktivitäten

Tragen Sie die Gesamtheit der Geschäftstätigkeiten zusammen und gleichen Sie diese mit den nach den NACE Codes gegliederten Aktivitäten des delegierten Rechtsakts ab. Alle in Anhang A aufgelisteten Aktivitäten gelten als taxonomiefähig.

2. Datensammlung

Sammeln Sie für die die als taxonomiefähig eingestuften Aktivitäten genaue Daten zu den drei Leistungskennzahlen:

  • Umsatz (nach den im jeweiligen Konzernabschluss ausgewiesenen Einnahmen)
  • CapEx (Investitionsausgaben)
  • OpEx (Betriebsausgaben)

3. Bewertung der Konformität

Die Taxonomiekonformität geht über die Taxonomiefähigkeit hinaus und impliziert eine positive Bewertung der technischen Bewertungskriterien. Überprüfen Sie dies für die relevanten Aktivitäten aus dem ersten Schritt.

Technische Bewertungskriterien

Die Aktivität leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der 6 Umweltziele → s. Anhang A des delegierten Rechtsakts

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
  • Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Verschmutzung
  • Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

Die Aktivität impliziert keine erhebliche Beeinträchtigung eines der übrigen Umweltziele

  • Keine erhebliche Beeinträchtigung Prinzip (DNSH - “Do No Significant Harm”)

Die Aktivität hält den sozialen Mindestschutz ein (auch in der Lieferkette)

4. Darstellung der Ergebnisse

Stellen Sie die Daten in Bezug auf die Gesamtzahlen des Unternehmens dar. Dies sollte sowohl die absoluten Zahlen als auch den prozentualen Anteil am Gesamtumsatz oder an den gesamten CapEx/OpEx beinhalten.
Legen Sie die Ergebnisse der Konformitätsbewertung zusammen mit den gesammelten Daten zu den drei Leistungskennzahlen offen. Wir empfehlen, die Offenlegung nach den drei Leistungskennzahlen zu gliedern und jeweils die von der EU bereitgestellte Vorlage für die Darstellung der Ergebnisse zu nutzen.

Die Vorlage der EU enthält sowohl die Ergebnisse der Konformitätsbewertung für jede taxonomiefähige Tätigkeit, als auch deren Ausgaben nach einer der Leistungskennzahlen.

5. Transparenz und Offenlegung

Berichten Sie diese Informationen transparent in Ihrem Lagebericht. Stellen Sie sicher, dass die Berichterstattung klar, nachvollziehbar und in Übereinstimmung mit den relevanten EU-Verordnungen erfolgt.

Hinweis: Bei der Angabe der Leistungskennzahlen sollen dieselben Accountingstandards zur Anwendung kommen, auf denen auch die reguläre Finanzberichterstattung basiert.

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